Was die wenigsten wissen: Die sächsischen Meldebehörden dürfen Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften von Einwohnern übermitteln, und zwar an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn Ihr diesen nicht angehört
- private Antragsteller mittels automatisiertem Abruf über das Internet
- Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Dritte zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken
- Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung.
Michael vom Blog “Leere Signifikanten” hat das Leipziger Amtsblatt (das Ding, was die meisten gleich neben den Supermarkprospekten entsorgen, weil sie es für eines dieser Umsonst-Anzeigenblätter aus der LVZ-Ecke halten) genau gelesen und folgendes entdeckt:
“In Vorbereitung des automatisierten Abrufes über das Internet aus dem Kommunalen Kernmelderegister des Freistaates Sachsen ab dem 01.10.2007 weist das Ordnungsamt auf Folgendes hin:
Widerspruch zur Weitergabe dieser Daten über das Internet kann in jedem Bürgeramt der Stadt ab sofort geltend gemacht werden. Schriftliche Widersprüche senden Sie an die Meldebehörde der Stadt Leipzig, Postfach, 04092 Leipzig, oder geben diesen in Bürgerämtern ab. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.”
Oder mittels eines vorgefertigten PDFs, das Ihr HIER auf der Website der Stadt Leipzig herunterladen könnt.

LeipzigBlogs
Kurze Frage gilt diese Auskunftserteilung der Behörde auch für Nebenwohnsitzler? Weil auf dem Formular “Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig” steht…
Liebe Grüße und vielen Dank für die Info
Einfach mal beim Bürgeramt nachfragen.
Mensch, soviel Leserfreundlichkeit in diesem Blog ;)
Hab schon verstanden :D
Vorschlag: Streiche einfach “Hauptwohnsitz” und ersetze es durch “Nebenwohnsitz”. Oder streiche nicht und ergänze durch “Nebenwohnsitz”, falls Du dann doch irgendwann mal richtig nach Leipzig ziehen solltest. Es geht ja auch formlos, laut Amtsblatt.
Oder doch beim Amt anrufen.
Wie ist denn, das hat man nicht ein Recht auf “Informelle Selbstbestimmung”?
Also müsste es nicht so sein, dass mich die Stadtverwaltung fragen müsste, bevor sie Daten über mich an “Nichtbehörden” herausgibt?
gilt nur für den hauptwohnsitz. dafür gibt es in anderen bl entsprechende gesetze. einfach mal dort schauen.
Schon bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auf dem Formular eine “Opt-Out”-Option (auf dem Leipziger Formular die Kästchen unter Punkt 6). Wenn man die ankreuzt, hat man auch schon widersprochen.