So widersprecht Ihr der Weitergabe Eurer Daten übers Internet durch die Meldebehörden

Was die wenigsten wissen: Die sächsischen Meldebehörden dürfen Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften von Einwohnern übermitteln, und zwar an:

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn Ihr diesen nicht angehört
  • private Antragsteller mittels automatisiertem Abruf über das Internet
  • Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
  • Dritte zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken
  • Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung.

Michael vom Blog “Leere Signifikanten” hat das Leipziger Amtsblatt (das Ding, was die meisten gleich neben den Supermarkprospekten entsorgen, weil sie es für eines dieser Umsonst-Anzeigenblätter aus der LVZ-Ecke halten) genau gelesen und folgendes entdeckt:

“In Vorbereitung des automatisierten Abrufes über das Internet aus dem Kommunalen Kernmelderegister des Freistaates Sachsen ab dem 01.10.2007 weist das Ordnungsamt auf Folgendes hin:
Widerspruch zur Weitergabe dieser Daten über das Internet kann in jedem Bürgeramt der Stadt ab sofort geltend gemacht werden. Schriftliche Widersprüche senden Sie an die Meldebehörde der Stadt Leipzig, Postfach, 04092 Leipzig, oder geben diesen in Bürgerämtern ab. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.”

Oder mittels eines vorgefertigten PDFs, das Ihr HIER auf der Website der Stadt Leipzig herunterladen könnt.

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    … …

7 Kommentare

  1. Erstellt am 12. Juni 2007 um 15:41 | Permanent-Link

    Kurze Frage gilt diese Auskunftserteilung der Behörde auch für Nebenwohnsitzler? Weil auf dem Formular “Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig” steht…

    Liebe Grüße und vielen Dank für die Info

  2. guido
    Erstellt am 12. Juni 2007 um 19:27 | Permanent-Link

    Einfach mal beim Bürgeramt nachfragen.

  3. Erstellt am 13. Juni 2007 um 11:37 | Permanent-Link

    Mensch, soviel Leserfreundlichkeit in diesem Blog ;)

    Hab schon verstanden :D

  4. Erstellt am 13. Juni 2007 um 12:04 | Permanent-Link

    Vorschlag: Streiche einfach “Hauptwohnsitz” und ersetze es durch “Nebenwohnsitz”. Oder streiche nicht und ergänze durch “Nebenwohnsitz”, falls Du dann doch irgendwann mal richtig nach Leipzig ziehen solltest. Es geht ja auch formlos, laut Amtsblatt.
    Oder doch beim Amt anrufen.

  5. Free#Mind
    Erstellt am 13. Juni 2007 um 15:16 | Permanent-Link

    Wie ist denn, das hat man nicht ein Recht auf “Informelle Selbstbestimmung”?

    Also müsste es nicht so sein, dass mich die Stadtverwaltung fragen müsste, bevor sie Daten über mich an “Nichtbehörden” herausgibt?

  6. Erstellt am 13. Juni 2007 um 21:19 | Permanent-Link

    gilt nur für den hauptwohnsitz. dafür gibt es in anderen bl entsprechende gesetze. einfach mal dort schauen.

  7. et
    Erstellt am 14. Juni 2007 um 08:16 | Permanent-Link

    Schon bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auf dem Formular eine “Opt-Out”-Option (auf dem Leipziger Formular die Kästchen unter Punkt 6). Wenn man die ankreuzt, hat man auch schon widersprochen.

2 Trackbacks

  1. Von krootoo. 5 » Selbstbestimmt am 13. Juni 2007 um 19:48

    [...] Schnell, schnell. Ausfüllen und der Weitergabe persönlicher Daten über das Internet widersprechen. Warum? Deswegen und darum. [...]

  2. Von BERGOs Welt - Weitergabe von Personendaten am 15. Juni 2007 um 13:28

    [...] Weitergabe von Personendaten. Auf drängen von Gunnar, möchte ich alle interessierten Personen folgenden Artikel ans Herz legen: http://www.heldenstadt.de/?p=240 [...]

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